Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CongressTeam Dresden GmbH, Messering 8 G, 01067 Dresden

1. Allgemeines

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Vereinbarung als durch uns anerkannt. Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlichen Bestätigung.
Gerichtsstand ist Dresden.

2. Bestellung

Bestellungen bedürfen stets der Schriftform unter Angabe unserer Artikelbezeichnungen bzw. Bestellnummern und der erforderlichen technischen Angaben. Abbildungen in unseren Katalogen, im Internet und Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns vor.

3. Übergabe oder Aufbau des Mietgegenstandes

Holt der Kunde den Mietgegenstand ab, hat er sich von dessen äußerlich und technisch einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Anzahl und Art der Mietgegenstände mit Zubehör sind in dem Lieferschein, der dem Kunden bei Übergabe ausgehändigt wird, festzuhalten. Wird der Mietgegenstand von uns an den Kunden geliefert und aufgebaut, hat der Kunde nach Beendigung des Aufbaus auf dem Lieferschein Anzahl und Art, einwandfreien Zustand und einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu bestätigen. Etwaige Beanstandungen, sind im Lieferschein schriftlich zu vermerken.

4. Haftung des Mieters

Der Mieter bestätigt bei Auslieferung / Erhalt der Mietgegenstände mit seiner Unterschrift, diese Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Gegenständen und am Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die sich durch normale Abnutzung ergeben. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gegenstandes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.

5. Rücknahme des Mietgutes

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand und Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Hat der Kunde den Mietgegenstand selbst abgeholt und aufgebaut, ist er verpflichtet, diesen am vereinbarten Rückgabetag ordnungsgemäß transportgesichert und verpackt auf seine Kosten zurück zu transportieren und innerhalb unserer Geschäftszeit 8.00 bis 16.00 Uhr zurückzugeben. Etwaige Schäden sind uns unaufgefordert mitzuteilen. Ist der Mietgegenstand von uns angeliefert und aufgebaut worden, hat uns der Kunde am vereinbarten Rückgabetag den Abbau und den Abtransport der Mietgegenstände termingerecht zu ermöglichen. Vor dem Abbau wird der Mietgegenstand von uns auf etwaige Schäden untersucht. Sofern bei der Rückgabe oder Rückholung der Mietgegenstände der Kunde unsere Überprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit der Rücklieferung nicht abwarten kann oder bei der Rückholung nicht anwesend ist, erfolgt unsere Entgegennahme ausschließlich unter Vorbehalt einer Nachprüfung. Die Nachweispflicht aus daraus entstehenden Streitigkeiten obliegt dann allein beim Kunden. Gibt der Kunde bei Beendigung der Mietzeit den Mietgegenstand mit Zubehör nicht oder nicht vollständig zurück sind wir berechtigt, bis zur Rückgabe den vereinbarten Mietzins nachzufordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Sofern wir eine Mietkaution zur Abdeckung unserer etwaigen Forderungen erheben, sind wir berechtigt, diese im Falle eines Schadens oder unvollständiger oder verspäteter Rückgabe der Mietsache zurückzuhalten und einzulösen. Dieses entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur weiteren Einhaltung dieser AGB.

6. Preise und Bezahlung

Alle Preise sind freibleibend, sie gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis bei Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände fällig. Wir sind berechtigt, zum Schutze der Lieferbereitstellung Vorauszahlungen bishin zur Höhe des vollen Mietbetrages zu verlangen. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom  Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Mieter kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Der Mieter ermächtigt uns, im Falle einer Vertragsverletzung seinerseits, unwiderruflich die gemieteten Geräte jederzeit zurückzunehmen und verzichtet insoweit auf eine Ausübung des eventuellen Hausrechts.

7. Stornierungen / Rücktritt des Mieters

Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muß eine Rücktrittserklärung spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Termin beim Vermieter eingegangen sein. Bei fristgerechtem Eingang der Stornierung entstehen dem Mieter keine Kosten. Erfolgt sie jedoch verspätet, betragen die fälligen Stornierungskosten:

  • 30-20 Tage vor Mietbeginn 25% vom vereinbarten Mietzins,
  • 19-10 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietzins,
  • 9-4 Tage vor Mietbeginn 75% vom vereinbarten Mietzins.

Erfolgt ein Rücktritt nach den vorab genannten Fristen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den vertraglich vereinbarten Mietpreis voll zu zahlen.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

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